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In Anbetracht der Stellungnahme des SCCS und nach dessen anschließender Klarstellung ist die Verwendung von 2-Chloro-p-Phenylenediamine, seinen Sulfat- und Dihydrochloridsalzen in Mitteln zum Färben von Augenbrauen und von Wimpern mit einem potenziellen Risiko für die menschliche Gesundheit behaftet. Was Mittel zum Färben des Kopfhaars betrifft, ist die Exposition gegenüber dem Stoff noch höher, weil diese Mittel auf einer größeren Körperoberfläche angewendet werden. Auf dieser Grundlage besteht in Anbetracht der Klarstellung des SCCS bei der Verwendung von 2-Chloro-p-Phenylenediamine, seinen Sulfat- und Dihydrochloridsalzen auch in Mitteln zum Färben des Kopfhaars ein potenzielles Risiko für die menschliche Gesundheit. Deshalb sollten 2-Chloro-p-Phenylenediamine, seine Sulfat- und Dihydrochloridsalze in Haarfärbemitteln, auch in Mitteln zum Färben von Augenbrauen und von Wimpern verboten und in die Liste der in kosmetischen Mitteln verbotenen Stoffe in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgenommen werden.
Der Stoff 2-Chloro-p-Phenylenediamine, auch seine Sulfat- und Dihydrochloridsalze, wird in Zusammensetzungen für das Färben von Augenbrauen und Wimpern in einer…
In seinem Gutachten über oxidative Haarfärbestoffe und Wasserstoffperoxid in Wimpernfärbemitteln vom 12. Oktober 2012 kam der SCCS zu dem Schluss, dass die…
In seinem Gutachten über oxidative Haarfärbestoffe und Wasserstoffperoxid in Wimpernfärbemitteln vom 25. März 2015 (SCCS/1553/15) kam der SCCS zu dem Schluss,…
Um jedoch jegliches Risiko im Zusammenhang mit der Selbstanwendung von Wimpernfärbemitteln, die 2-Methoxymethyl-p-Phenylendiamin und sein Sulfat enthalten,…
Der Stoff 2-Methoxymethyl-p-Phenylendiamin und sein Sulfat sind unter der Eintragsnummer 292 in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgelistet. Unter…
Auf der Grundlage der Überprüfung durch den SCCS ist es erforderlich, zur Gewährleistung der Sicherheit von Haarfärbemitteln für die menschliche Gesundheit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.