Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Stoff 2-Chloro-p-Phenylenediamine, auch seine Sulfat- und Dihydrochloridsalze, wird in Zusammensetzungen für das Färben von Augenbrauen und Wimpern in einer Höchstkonzentration von 4,6 % verwendet. Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) hielt in seiner Stellungnahme vom 19. September 2013 (im Folgenden „Stellungnahme des SCCS“) fest, dass für die Verwendung von 2-Chloro-p-Phenylenediamine in oxidativen Haarfärbemitteln für Augenbrauen und Wimpern in einer Höchstkonzentration von 4,6 % keine ausreichende Sicherheitsmarge abgeleitet werden kann. Der SCCS stellte ferner fest, dass es auf der Grundlage der verfügbaren Daten und mangels angemessener In-vivo-Prüfungen für Genmutationen nicht möglich ist, das genotoxische Potenzial von 2-Chloro-p-Phenylenediamine abschließend zu klären. Daher erachtete der SCCS die Verwendung von 2-Chloro-p-Phenylenediamine als für den Verbraucher nicht sicher. Anschließend stellte der SCCS klar, dass Sulfat- und Dihydrochloridsalze von 2-Chloro-p-Phenylenediamine nach seiner Auffassung mit derselben Vorsicht behandelt werden sollten wie 2-Chloro-p-Phenylenediamine, bis ihre Unbedenklichkeit nachgewiesen ist, weil sie dieselbe Kernstruktur, auch dasselbe genotoxische Potenzial, wie 2-Chloro-p-Phenylenediamine aufweisen. Wie der SCCS darüber hinaus klargestellt hat, treffen seine Stellungnahme und seine Schlussfolgerung auch auf das Kopfhaar zu .
In Anbetracht der Stellungnahme des SCCS und nach dessen anschließender Klarstellung ist die Verwendung von 2-Chloro-p-Phenylenediamine, seinen Sulfat- und…
In seinem Gutachten über oxidative Haarfärbestoffe und Wasserstoffperoxid in Wimpernfärbemitteln vom 12. Oktober 2012 kam der SCCS zu dem Schluss, dass die…
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) kam in seiner Stellungnahme vom 25. Juni 2015 (Überarbeitung am 15. Dezember 2015) hinsichtlich…
In seinem Gutachten über oxidative Haarfärbestoffe und Wasserstoffperoxid in Wimpernfärbemitteln vom 25. März 2015 (SCCS/1553/15) kam der SCCS zu dem Schluss,…
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) kam in seiner Stellungnahme vom 30. Juli 2018 (im Folgenden „Stellungnahme des SCCS“) zu dem…
In seinem auf der Tagung vom 3. bis 4. März 2020 angenommenen Gutachten betrachtete der SCCS Dihydroxyaceton als sicher, wenn der Stoff bis zu einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.