Erwägungsgrund 2 32019R0698
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) kam bei seiner Plenarsitzung am 21. und 22. Juni 2018 in einem Addendum zu seinen früheren Stellungnahmen zu Climbazole zu dem Schluss, dass Climbazole in einem Gesamtexpositionsszenario sicher ist, wenn es als Konservierungsmittel in Gesichtscremes, Haarlotionen und Fußpflegemitteln mit einer Höchstkonzentration von 0,2 % sowie in auszuspülenden/abzuspülenden Shampoos mit einer Höchstkonzentration von 0,5 % enthalten ist.