Erwägungsgrund 5 32019R0711
Da die Programme zur Unterstützung der YEI dringend geändert werden müssen, um die zusätzlichen Mittel für die besondere Mittelzuweisung zugunsten der YEI vor Ende 2019 aufzunehmen, sollte die vorliegende Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten.