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Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat regelmäßig über die Durchführung dieser Verordnung Bericht erstatten. Dieser Bericht sollte Informationen über die Anwendung von Abhilfemaßnahmen, die Einstellung von Untersuchungen ohne Abhilfemaßnahmen, die Überprüfungen von Abhilfemaßnahmen und die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, den betroffenen Parteien und Drittländern enthalten. Dieser Bericht sollte mit dem angemessenen Vertraulichkeitsgrad ausgearbeitet und behandelt werden.
Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat regelmäßig über die Anwendung und Durchführung dieser Verordnung Bericht. Unter gebührender…
Die Mitgliedstaaten sollten regelmäßig über die Maßnahmen berichten, die sie zur Durchführung dieser Verordnung getroffen haben. Auf der Grundlage dieser…
Unter anderem auf der Grundlage der von allen Mitgliedstaaten übermittelten jährlichen Berichte und unter gebührender Beachtung der Vertraulichkeit bestimmter…
Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat Bericht über die Anwendung dieser Verordnung erstatten. Bei der Berichterstattung an das…
Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat berichten, welche Maßnahmen die Mitgliedstaaten ergriffen haben, um dieser Richtlinie nachzukommen.…
Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission regelmäßig Berichte über die Umsetzung der Richtlinie sowie Angaben über Unfälle bzw. Beinaheunfälle übermitteln. Auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.