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Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Begriff „Spirituose“ ein alkoholisches Getränk, das folgende Anforderungen erfüllt:
es ist für den menschlichen Verzehr bestimmt;
es weist besondere sensorische Eigenschaften auf;
es verfügt über einen Alkoholgehalt von mindestens 15 % vol, mit Ausnahme von Spirituosen, die den Anforderungen des Anhangs I Kategorie 39 entsprechen;
es wurde wie folgt hergestellt:
entweder unmittelbar nach einer der folgenden Methoden oder einer Kombination aus diesen: — Destillation vergorener Erzeugnisse — auch unter Zusatz von Aromen oder geschmackgebenden Lebensmitteln –; — Mazeration oder eine ähnliche Verarbeitung pflanzlicher Stoffe in Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs, oder in Destillaten landwirtschaftlichen Ursprungs, oder in Spirituosen oder in einer Kombination daraus; — durch Zusatz eines der folgenden Stoffe oder einer Kombination daraus zu Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs, zu Destillaten landwirtschaftlichen Ursprungs oder zu Spirituosen: — Aromen, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 verwendet werden, — Farbstoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 verwendet werden, — sonstige zugelassene Zutaten, die gemäß den Verordnungen (EG) Nr. 1333/2008 und (EG) Nr. 1334/2008 verwendet werden, — süßende Erzeugnisse, — sonstige landwirtschaftliche Erzeugnisse, — Lebensmittel; oder
durch Zusatz von einem oder mehreren der folgenden Produkte zu ihm: — andere Spirituosen, — Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs, — Destillate landwirtschaftlichen Ursprungs, — andere Lebensmittel;
es fällt nicht unter die KN-Codes 2203 , 2204 , 2205 , 2206 und 2207 ;
wenn bei der Herstellung destilliertes, entmineralisiertes, durch Permeation gereinigtes oder entkalktes Wasser zugesetzt wird:
entspricht die Qualität des Wassers den Richtlinien 98/83/EG des Rates und 2009/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ; und
entspricht der Alkoholgehalt der Spirituose nach dem Zusatz des Wassers weiterhin dem Mindestalkoholgehalt, der gemäß Buchstabe c dieses Artikels oder gemäß Anhang I für die entsprechende Spirituosenkategorie vorgesehen ist.
die Spirituosenkategorie oder den Begriff „Spirituose“, wenn die Spirituose nicht den Anforderungen der Spirituosenkategorien gemäß Anhang I genügt;
Bei den Begriffsbestimmungen und technischen Anforderungen für Spirituosen und der Kategorisierung der Spirituosen sollte weiterhin traditionellen Verfahren…
Artikel 22 der Verordnung (EU) 2019/787 für Spirituosen;
die Spirituose wurde nicht durch die ausschließliche Zugabe von Wasser so stark verdünnt, dass ihr Alkoholgehalt unter dem Mindestalkoholgehalt liegt, der für…
die wichtigsten Anforderungen der Produktspezifikation, einschließlich der zu schützenden Bezeichnung, der Kategorie, in welche die Spirituose fällt, oder des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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