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Aus Gründen der Rechtssicherheit und um sicherzustellen, dass den Verbrauchern adäquate Informationen bereitgestellt werden, sollte die Verwendung der Bezeichnungen von Ausgangsstoffen oder Adjektiven als rechtlich vorgeschriebene Bezeichnungen für bestimmte Spirituosen die Verwendung der Bezeichnungen solcher Ausgangsstoffe oder Adjektive bei der Aufmachung und Kennzeichnung von anderen Lebensmitteln nicht ausschließen. Aus denselben Gründen sollte die Verwendung der deutschen Bezeichnung „-geist“ als rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung einer Spirituosenkategorie die Verwendung dieses Wortes als Phantasiebezeichnung zur Ergänzung der rechtlich vorgeschriebenen Bezeichnung anderer Spirituosen oder der Bezeichnung anderer alkoholischer Getränke nicht ausschließen, sofern die Verbraucher durch eine solche Verwendung des Wortes nicht irregeführt werden.
Die Verwendung der Bezeichnungen von pflanzlichen Ausgangsstoffen, die als die rechtlich vorgeschriebenen Bezeichnungen bestimmter Spirituosen verwendet werden,…
Unbeschadet der Artikel 11, 12 und Artikel 13 Absätze 2 bis 4 dürfen die rechtlich vorgeschriebenen Bezeichnungen gemäß Absatz 2 dieses Artikels oder die…
In der Aufmachung und Kennzeichnung eines anderen Lebensmittels als eines alkoholischen Getränks ist eine Anspielung auf die in Anhang I unter einer oder…
In der Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung von alkoholischen Getränken ist die Verwendung einer rechtlich vorgeschriebenen Bezeichnung der in Anhang I…
dem Namen eines oder mehrerer Lebensmittel, ausgenommen den eines alkoholischen Getränks und ausgenommen den Namen von Lebensmitteln, die zur Herstellung der…
Angesichts der Bedeutung und Komplexität des Spirituosensektors empfiehlt es sich, besondere Regeln für die Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.