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Die Verordnungen (EG) Nr. 1333/2008 und (EG) Nr. 1334/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates gelten auch für Spirituosen. Es ist jedoch erforderlich, zusätzliche Bestimmungen über Farbstoffe und Aromen festzulegen, die nur für Spirituosen gelten sollten. Ferner sind zusätzliche Vorschriften für die Verdünnung und Auflösung von Aromen, Farbstoffen und anderen zugelassenen Zutaten festzulegen, die ausschließlich für die Herstellung alkoholischer Getränke gelten sollten.
Aromatisierung Verfahren, bei dem zur Herstellung einer Spirituose ein oder mehrere Aromen gemäß Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr.…
Soweit in dieser Verordnung nicht anders geregelt, gilt die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Bezeichnung,…
Gemäß Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 gelten die Artikel 26 und 28 der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 bezüglich der Änderung der Verordnung (EWG)…
Die Verordnungen (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates und (EG) Nr. 1334/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sollten für…
Die Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates vom 10. Juni 1991 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Begriffsbestimmung, Bezeichnung und Aufmachung…
Die Verordnung (EG) Nr. 110/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hat sich zur Regelung des Spirituosensektors als erfolgreich erwiesen. Im Lichte der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.