Verordnung (EU) 2019/787 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen, die Verwendung der Bezeichnungen von Spirituosen bei der Aufmachung und Kennzeichnung von anderen Lebensmitteln, den Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und die Verwendung von Ethylalkohol und Destillaten landwirtschaftlichen Ursprungs in alkoholischen Getränken sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 110/2008
Um den Verbrauchererwartungen gerecht zu werden und traditionellen Herstellungsmethoden Rechnung zu tragen, sollten der Ethylalkohol und Destillate, die für die Herstellung von Spirituosen verwendet werden, ausschließlich landwirtschaftlichen Ursprungs sein.
Erwägungsgrund 6 32019R0787Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen