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Um die Kohärenz und Transparenz der Initiativen zu gewährleisten und zu verhindern, dass Unterschriften für eine Initiative gesammelt werden, die die Bedingungen gemäß den Verträgen und dieser Verordnung nicht erfüllt, sollten Initiativen, die die in dieser Verordnung festgelegten Bedingungen erfüllen, vor Beginn der Sammlung von Unterstützungsbekundungen von der Kommission registriert werden. Die Kommission sollte die Registrierung unter uneingeschränkter Achtung der Begründungspflicht nach Artikel 296 Absatz 2 AEUV und gemäß dem in Artikel 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union genannten allgemeinen Grundsatz der guten Verwaltung vornehmen.
Die Kommission registriert die Initiative, sofern Zur Beurteilung, ob die Anforderungen der Buchstaben a bis e des vorliegenden Absatzes erfüllt sind, bewertet…
Um bei geplanten Bürgerinitiativen Kohärenz und Transparenz zu gewährleisten und eine Situation zu vermeiden, in der Unterschriften für eine geplante…
Um die Europäische Bürgerinitiative wirkungsvoll und zugänglicher zu machen, wobei der Tatsache Rechnung zu tragen ist, dass die für die Europäische…
Um die wirksame Teilnahme der Bürger am demokratischen Leben in der Union zu gewährleisten, sollte die Kommission jede gültige Initiative prüfen und auf sie…
Geplante Bürgerinitiativen werden von der Kommission nach Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 registriert, wenn sie die Bedingungen nach Artikel…
Die Organisatoren sollten gewährleisten, dass alle in dieser Verordnung niedergelegten einschlägigen Bedingungen vor Einreichung einer Bürgerinitiative bei der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.