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Um die Kommunikation mit den Unterzeichnern zu vereinfachen und sie über die Folgemaßnahmen zu informieren, die als Reaktion auf eine Initiative ergriffen werden, sollten die Kommission und die Organisatorengruppe die E-Mail-Adressen der Unterzeichner unter Achtung der Datenschutzbestimmungen sammeln können. Die Erfassung von E-Mail-Adressen sollte fakultativ sein und der ausdrücklichen Zustimmung der Unterzeichner unterliegen. Die E-Mail-Adressen sollten nicht in den Formularen für Unterstützungsbekundungen erfasst werden, und potenzielle Unterzeichner sollte darüber informiert werden, dass ihr Recht auf Unterstützung einer Initiative nicht von ihrer Zustimmung zur Erfassung ihrer E-Mail-Adressen abhängt.
Für Kommunikations- und Informationszwecke im Zusammenhang mit der betreffenden Initiative und vorbehaltlich der ausdrücklichen Zustimmung der Unterzeichner,…
Die Kommission und die Organisatorengruppe vernichten die Aufzeichnungen der gemäß Artikel 18 Absatz 2 erfassten E-Mail-Adressen jeweils spätestens einen Monat…
Bürger sollten die Möglichkeit haben, Initiativen online oder in Papierform zu unterstützen, indem sie lediglich die in Anhang III der vorliegenden Verordnung…
Um die Europäische Bürgerinitiative wirkungsvoll und zugänglicher zu machen, wobei der Tatsache Rechnung zu tragen ist, dass die für die Europäische…
Um bei geplanten Bürgerinitiativen Kohärenz und Transparenz zu gewährleisten und eine Situation zu vermeiden, in der Unterschriften für eine geplante…
Um die Kohärenz und Transparenz der Initiativen zu gewährleisten und zu verhindern, dass Unterschriften für eine Initiative gesammelt werden, die die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.