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Wenn eine Abfrage im ECRIS-TCN einen Treffer ergibt, sollte das nicht automatisch so verstanden werden, dass der betreffende Drittstaatsangehörige in dem bzw. den angegebenen Mitgliedstaaten verurteilt worden ist. Das Vorliegen von Vorstrafen sollte ausschließlich anhand der Angaben aus dem Strafregister der betreffenden Mitgliedstaaten nachgewiesen werden.
Bei einem Treffer stellt das Zentralsystem oder der CIR der zuständigen Behörde automatisch Informationen darüber bereit, in welchen Mitgliedstaaten…
Die Mitgliedstaaten sollten gemäß dieser Verordnung auch im ECRIS-TCN Datensätze für Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen anlegen, die vor dem Zeitpunkt…
Unionsbürger, die auch die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats besitzen, werden nur dann in das ECRIS-TCN aufgenommen, wenn den zuständigen Behörden bekannt…
Die Zentralbehörden sollten das ECRIS-TCN nutzen, um festzustellen, in welchen Mitgliedstaaten Strafregisterinformationen zu einem Drittstaatsangehörigen…
Mit dem ECRIS-TCN kann die Zentralbehörde eines Mitgliedstaats rasch und effizient feststellen, in welchen anderen Mitgliedstaaten Strafregisterinformationen zu…
Zur Abhilfe sollte ein System eingerichtet werden, mit dem die Zentralbehörde eines Mitgliedstaats umgehend und effizient feststellen kann, welche anderen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.