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Wenn die Polizeibehörde eines Mitgliedstaats eine Person wegen des Fehlens eines Reisedokuments oder eines anderen glaubwürdigen Dokuments zum Nachweis der Identität dieser Person nicht identifizieren kann oder wenn Zweifel an den von dieser Person vorgelegten Identitätsdaten, der Echtheit des Reisedokuments oder der Identität des Inhabers bestehen oder wenn die Person zu einer Zusammenarbeit nicht in der Lage ist oder sie verweigert, sollte diese Polizeibehörde eine Abfrage im CIR vornehmen können, um die Person zu identifizieren. Für diese Zwecke sollten die Polizeibehörden Fingerabdrücke unter Einsatz von Livescanner-Techniken für Fingerabdrücke abnehmen, vorausgesetzt, dass das Verfahren im Beisein dieser Person eingeleitet wurde. Solche Abfragen im CIR sollten nicht für die Zwecke der Identifizierung Minderjähriger unter zwölf Jahren zulässig sein, es sei denn, das erfolgt zum Wohl des Kindes.
Abfragen im CIR werden von einer Polizeibehörde gemäß den Absätzen 2 und 5 nur in den folgenden Situationen vorgenommen: Eine solche Abfrage zu Minderjährigen…
Abfragen im CIR werden von einer Polizeibehörde gemäß den Absätzen 2 und 5 nur in den folgenden Situationen vorgenommen: Eine solche Abfrage zu Minderjährigen…
Die Behörden der Zollverwaltung können zum Zweck der Feststellung der Identität einer Person nach Absatz 3 Satz 1 Lichtbilder und Fingerabdrücke dieser Person…
Wenn die Polizeibehörde eines Mitgliedstaats eine Person wegen des Fehlens eines Reisedokuments oder eines anderen glaubwürdigen Dokuments zum Nachweis der…
Falls die biometrischen Daten einer Person nicht verwendet werden können oder eine Abfrage anhand dieser Daten nicht erfolgreich ist, sollte die Abfrage mittels…
Falls die biometrischen Daten einer Person nicht verwendet werden können oder eine Abfrage anhand dieser Daten nicht erfolgreich ist, sollte die Abfrage mittels…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.