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Der Stoff Paraformaldehyd ist derzeit in Eintrag 5 des Anhangs V der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgeführt, wurde jedoch im Gegensatz zu Formaldehyd nicht als CMR-Stoff eingestuft. Der Stoff Methylenglykol wird derzeit nicht in den Anhängen der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 geführt. Am 26./27. Juni 2012 nahm der SCCS ein Gutachten zu Methylenglykol an, in dem festgestellt wurde, dass unter verschiedenen Bedingungen Methylenglykol in einer Umkehrreaktion in wässriger Lösung rasch wieder zu Formaldehyd wird und dass Paraformaldehyd durch Erhitzen oder Trocknen leicht zu Formaldehyd depolymerisieren kann. In Anbetracht des Gutachtens des SCCS geht von der Verwendung dieser Stoffe in kosmetischen Mitteln ein mögliches Risiko für die menschliche Gesundheit aus. Paraformaldehyd sollte daher aus der Liste der in kosmetischen Mitteln zugelassenen Konservierungsstoffe in Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 gestrichen werden, und Paraformaldehyd und Methylenglykol sollten zu der Liste der in kosmetischen Mitteln verbotenen Stoffe in Anhang II der Verordnung hinzugefügt werden.
Gemäß Artikel 31 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 kann die Kommission nach Anhörung des SCCS die Anhänge II bis VI der Verordnung entsprechend ändern,…
Der Stoff Formaldehyd ist derzeit in Eintrag 13 des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgeführt und in Nagelhärtern in einer Höchstkonzentration…
Für alle anderen Stoffe als Salicylsäure, die durch die Verordnung (EU) 2018/1480 als CMR-Stoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 eingestuft wurden,…
Der Stoff 2-Furaldehyd, mit der INCI-Bezeichnung Furfural, wird in kosmetischen Mitteln als Duft- oder Aromainhaltsstoff verwendet und ist derzeit in den…
Der Stoff Dichlormethan ist derzeit in Eintrag 7 des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgeführt und in kosmetischen Mitteln in einer…
Für eine große Gruppe von Stoffen, die nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als CMR-Stoffe eingestuft waren, wurde kein Antrag auf Gewährung einer Ausnahme…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.