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In Anbetracht der Stellungnahme des SCCS kann die Schlussfolgerung gezogen werden, dass das potenzielle Risiko für die menschliche Gesundheit, das sich aus der Verwendung bestimmter Stoffe ergibt, die Formaldehyd in kosmetischen Fertigerzeugnissen abspalten, einen niedrigeren Schwellenwert als den derzeit für die verpflichtende Kennzeichnung solcher Erzeugnisse mit dem spezifischen Hinweis „enthält Formaldehyd“ geltenden Schwellenwert rechtfertigt. Dieser Schwellenwert sollte entsprechend dem Vorschlag des SCCS gesenkt werden. Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 sollte daher entsprechend geändert werden.
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) kam in seinem wissenschaftlichen Gutachten vom 7. Mai 2021 zu dem Schluss, dass der derzeitige…
Der Stoff Paraformaldehyd ist derzeit in Eintrag 5 des Anhangs V der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgeführt, wurde jedoch im Gegensatz zu Formaldehyd nicht…
Um die Verbraucher, die gegen Formaldehyd sensibilisiert sind, über das Vorhandensein von Formaldehyd, das eine allergische Reaktion auslösen kann, zu…
Der Stoff Formaldehyd ist derzeit in Eintrag 13 des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgeführt und in Nagelhärtern in einer Höchstkonzentration…
In der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission wird ein Grenzwert für Formaldehyd für Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit…
Gemäß Artikel 31 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 kann die Kommission nach Anhörung des SCCS die Anhänge II bis VI der Verordnung entsprechend ändern,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.