Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um gleiche Wettbewerbsbedingungen für Fischereifahrzeuge der Union und andere Flotten beim Fang von Rotem Thun sicherzustellen, sollten die in der Empfehlung 18-02 festgelegten ICCAT-Maßnahmen in Bezug auf Beifang, Aufzucht- und Fangkapazität und erlaubte Fangzeiten in die Verordnung (EU) 2016/1627 aufgenommen werden.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 41/2007 wurden die Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für Roten Thun bis zu einer Einigung über die endgültige…
Grundlage für die Fischereiaufwandsbeschränkungen für Fischereifahrzeuge der Union im Übereinkommensbereich der Internationalen Kommission zur Erhaltung der…
Nach der Beitrittsakte von 2012 und dem Beitritt Kroatiens am 1. Juli 2013 sollten Bestimmungen über die Aufteilung von Fangmöglichkeiten, die Kroatien im Jahr…
Die Internationale Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (im Folgenden „ICCAT“) hat auf ihrer Jahrestagung 2014 eine Erhöhung der TAC und…
Die TAC für Schwertfisch im Mittelmeer für 2018 wird gemäß der ICCAT-Empfehlung 16-05 gesenkt. Die Fänge aller anderen ICCAT-Bestände im Rahmen der…
Der Durchführungsausschuss der Internationalen Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) hat auf seiner Sondersitzung vom 24-26.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.