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Die Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik (North Atlantic Fisheries Organisation, NAFO) ist befugt, rechtsverbindliche Beschlüsse zur Erhaltung der Fischereiressourcen zu erlassen. Diese Beschlüsse sind in erster Linie an die NAFO-Vertragsparteien gerichtet, enthalten jedoch auch Verpflichtungen für die Betreiber (beispielsweise der Kapitän des Schiffes). Mit ihrem Inkrafttreten sind die Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen der NAFO (im Folgenden „CEM“) für alle NAFO-Vertragsparteien verbindlich und im Falle der Union in das Unionsrecht aufzunehmen, soweit sie nicht bereits durch das Unionsrecht abgedeckt sind.
Auf ihrer 37. Jahrestagung im Jahr 2015 hat die Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik (im Folgenden „NAFO“) eine Reihe von Fangmöglichkeiten für…
Die Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik (im Folgenden „NAFO“) hat auf ihrer 38. Jahrestagung im Jahr 2016 eine Reihe von Fangmöglichkeiten für…
Auf ihrer 39. Jahrestagung im Jahr 2017 hat die Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik (NAFO) eine Reihe von Fangmöglichkeiten für das Jahr 2018 für…
Auf ihrer 40. Jahrestagung im Jahr 2018 hat die Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik (NAFO) eine Reihe von Fangmöglichkeiten für das Jahr 2019 für…
Die Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik (NAFO) hat auf ihrer Jahrestagung 2006 eine Reihe von technischen und Kontrollmaßnahmen angenommen. Diese…
Die Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik (NAFO) hat auf ihrer Jahrestagung 2007 eine Reihe von technischen und Kontrollmaßnahmen angenommen. Diese…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.