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Die Union ist Vertragspartei des Übereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im Nordwestatlantik (im Folgenden „Übereinkommen“), das mit der Verordnung (EWG) Nr. 3179/78 des Rates angenommen wurde. Eine Änderung des Übereinkommens wurde am 28. September 2007 angenommen und mit dem Beschluss 2010/717/EU des Rates genehmigt.
Die Gemeinschaft trat dem Übereinkommen gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 3179/78 des Rates vom 28. Dezember 1978 über den Abschluss des Übereinkommens über die…
Die Änderung des Übereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im Nordwestatlantik (nachstehend „das Abkommen“…
Die Europäische Gemeinschaft ist seit 1981 Vertragspartei des Übereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im…
Die Europäische Gemeinschaft ist seit 1981 Vertragspartei des Übereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im…
Gemäß dem Beschluss 98/414/EG des Rates ist die Union Vertragspartei des Übereinkommens zur Durchführung der Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der…
Die Europäische Gemeinschaft ist seit 1981 Vertragspartei des Übereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.