Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das jeweilige nationale Insolvenzrecht der Mitgliedstaaten sollte die CCPs nicht daran hindern, beim Ausfall eines Clearingmitglieds Kundenpositionen mit hinreichender Rechtssicherheit übertragen oder Insolvenzerlöse direkt an Kunden auszahlen zu können, wenn es um auf gesonderten Kundensammel- und -einzelkonten gehaltene Vermögenswerte geht. Um Clearinganreize zu schaffen und den Clearingzugang zu verbessern, sollte das jeweilige nationale Insolvenzrecht der Mitgliedstaaten die CCPs nicht daran hindern, im Hinblick auf Vermögenswerte und Positionen, die auf gesonderten Kundensammel- und -einzelkonten bei einem Clearingmitglied und bei der CCP gehalten werden, nach den Verfahren bei Ausfall gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 vorzugehen. Werden indirekte Clearingvereinbarungen getroffen, so sollten indirekte Kunden dennoch weiterhin einen Schutz genießen, der dem nach den Trennungs- und Übertragbarkeitsvorschriften und den Verfahren bei Ausfall gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 vorgesehenen gleichwertig ist.
Eine CCP überzeugt sich, dass ihre Verfahren bei einem Ausfall rechtlich durchsetzbar sind. Sie trifft alle angemessenen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass sie…
Das Insolvenzrecht der Mitgliedstaaten darf eine CCP nicht daran hindern, entsprechend Artikel 48 Absätze 5, 6 und 7 zu handeln, was die Vermögenswerte und…
Eine CCP hat ein geeignetes Verfahren einzurichten, anzuwenden und beizubehalten, das Gewähr dafür bietet, dass die Vermögenswerte und Positionen ihrer Kunden…
Die Clearingmitglieder der CCP und die Kunden, die Clearingdienstleistungen erbringen, unterrichten ihre derzeitigen und potenziellen Kunden klar und deutlich…
Sanierungs- und Abwicklungsmaßnahmen können sich indirekt auf Kunden und indirekte Kunden, die nicht Gläubiger der CCP sind, in dem Maße auswirken, wie die…
Den Kunden von Clearingmitgliedern, die ihre OTC-Derivatekontrakte über CCPs clearen, sollte ein hohes Schutzniveau gewährt werden. Das tatsächliche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.