Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Geldbußen, die die ESMA gegen die unmittelbar ihrer Aufsicht unterstehenden Transaktionsregister verhängt, sollten hinreichend wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein, um die Wirksamkeit der Aufsichtsbefugnisse der ESMA sicherzustellen und die Transparenz von Derivatepositionen und -risiken zu erhöhen. Die in der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 ursprünglich vorgesehenen Geldbußen haben sich in Anbetracht des aktuellen Umsatzes der Transaktionsregister als nicht hinreichend abschreckend erwiesen, was die Wirksamkeit der Aufsichtsbefugnisse, über die die ESMA gemäß der genannten Verordnung gegenüber den Transaktionsregistern verfügt, einschränken könnte. Deshalb sollte die Obergrenze für die Grundbeträge der Geldbußen erhöht werden.
Für die Grundbeträge der gemäß Absatz 1 verhängten Geldbußen gelten die folgenden Ober- und Untergrenzen: Bei der Entscheidung darüber, ob der Grundbetrag einer…
Die ESMA verweist Sachverhalte zur Untersuchung und etwaigen strafrechtlichen Verfolgung an die entsprechenden Behörden, wenn sie bei der Wahrnehmung ihrer…
Die ESMA sollte ferner Geldbußen gegen Transaktionsregister verhängen können, wenn sie feststellt, dass diese vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Verordnung…
Zusätzlich zu den aufsichtlichen Befugnissen zur Anwendung von verwaltungsrechtlichen Maßnahmen sollte die Behörde bei jeglicher Art von Verstößen gegen…
Die zuständigen Behörden sollten befugt sein, Geldbußen zu verhängen, die so hoch sind, dass sie die tatsächlichen oder potenziellen Gewinne aufwiegen und…
Damit die ESMA ihre Aufsichtsbefugnisse im Bereich der Datenverarbeitung und –bereitstellung wirksam ausüben kann, sollte sie in der Lage sein, Untersuchungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.