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Es ist zweckmäßig, eine Anforderung an den Puffer der Verschuldungsquote für als global systemrelevante Institute (G-SRI) ermittelte Institute gemäß der Richtlinie 2013/36/EU und dem im Dezember 2017 veröffentlichten internationalen Standard des Basler Ausschusses zum Puffer der Verschuldungsquote für global systemrelevante Banken (G-SIB) einzuführen. Der Puffer der Verschuldungsquote wurde vom Basler Ausschuss für den besonderen Zweck kalibriert, die vergleichsweise größeren Risiken, welche die G-SIB für die Finanzstabilität darstellen, zu mindern, und er sollte vor diesem Hintergrund in diesem Stadium nur für die G-SRI gelten. Es sollte jedoch eine eingehendere Analyse durchgeführt werden, um festzustellen, ob es zweckmäßig wäre, die Anforderung an den Puffer der Verschuldungsquote auf andere systemrelevante Institute (A-SRI), wie in der Richtlinie 2013/36/EU definiert, anzuwenden, und, falls dies zutrifft, in welcher Weise die Kalibrierung auf die besonderen Merkmale dieser Institute zugeschnitten sein sollte.
Ein global systemrelevantes Institut, das die Anforderung an den Puffer der Verschuldungsquote nicht erfüllt, muss den maximal ausschüttungsfähigen Betrag in…
Unterliegt ein Institut einem Systemrisikopuffer nach Artikel 133, so gilt dieser Puffer zusätzlich zu dem A-SRI-Puffer oder dem G-SRI-Puffer, der gemäß diesem…
Die Behörden sollten für global systemrelevante Institute (G-SRI) höhere Eigenmittelanforderungen vorschreiben, um das höhere Risiko, das diese Institute für…
Verschuldungsquoten tragen zur Wahrung der Finanzstabilität bei, indem sie als Letztsicherung bei risikobasierten Eigenkapitalanforderungen dienen und die…
Im Einklang mit der vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (im Folgenden „Basler Ausschuss“) veröffentlichten Beurteilungsmethode für global systemrelevante…
’global systemrelevantes Nicht-EU-Institut’ oder ’Nicht-EU-G-SRI’ eine global systemrelevante Bankengruppe oder Bank (G-SIB), bei der es sich nicht um ein G-SRI…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.