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Kapitalinstrumente sind als Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals oder Instrumente des Ergänzungskapitals nur in dem Maße berücksichtigungsfähig, wie sie die einschlägigen Kriterien für die Berücksichtigungsfähigkeit erfüllen. Solche Kapitalinstrumente können aus Eigenkapital oder Verbindlichkeiten bestehen, einschließlich nachrangiger Darlehen, welche diese Kriterien erfüllen.
Relevante Kapitalinstrumente sind Kapitalinstrumente, die beim ausgebenden Unternehmen für die Zwecke der Erfüllung der Eigenmittelanforderungen als…
„Instrumente des Ergänzungskapitals“: Kapitalinstrumente oder nachrangige Darlehen, die die Bedingungen nach Artikel 63 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013…
„Instrumente des Ergänzungskapitals“ : Kapitalinstrumente oder nachrangige Darlehen, die die Bedingungen nach Artikel 63 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013…
Kapitalinstrumente oder Teile von Kapitalinstrumenten sollten nur in dem Maße als Eigenmittelinstrumente gelten können, wie sie eingezahlt sind. Solange Teile…
Unter eigenkapitalähnlichen Instrumenten sollte auch eine Art von Finanzinstrument zu verstehen sein, das aus Eigenkapital und Fremdkapital zusammengesetzt ist,…
Bei den qualifizierten Anlagen sollte es sich um Eigenkapital- oder eigenkapitalähnliche Instrumente handeln. Eigenkapitalähnliche Instrumente umfassen eine Art…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.