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Abgesehen von den europäischen Besonderheiten könnte die Behandlung von Derivatgeschäften im Rahmen der vom Basler Ausschuss entwickelten NSFR wesentliche Auswirkungen auf das Derivatgeschäft der Institute und folglich auch auf die europäischen Finanzmärkte und den Zugang von Endnutzern zu bestimmten Tätigkeiten haben. Derivatgeschäfte und verschiedene damit zusammenhängende Geschäfte, darunter Clearingtätigkeiten, könnten in ungerechtfertigter und unverhältnismäßiger Weise beeinträchtigt werden, wenn die vom Basler Ausschuss entwickelte NSFR ohne umfassende quantitative Folgenabschätzung und öffentliche Konsultation eingeführt würde. Die zusätzliche Anforderung, eine stabile Refinanzierung von zwischen 5 % und 20 % für die Brutto-Derivatverbindlichkeiten zu halten, gilt weithin als wenig ausgereift, um die zusätzlichen Finanzierungsrisiken im Zusammenhang mit dem potenziellen Anstieg der Derivatverbindlichkeiten über einen Einjahreshorizont zu erfassen, und wird auf Ebene des Basler Ausschusses überprüft. Diese Anforderung, die in einer Höhe von 5 % — entsprechend dem den Rechtsräumen vom Basler Ausschuss eingeräumten Ermessensspielraum für eine Senkung des Faktors für die erforderliche stabile Refinanzierung (RSF-Faktor) für die Brutto-Derivatverbindlichkeiten — eingeführt würde, könnte dann geändert werden, um den Entwicklungen auf Ebene des Basler Ausschusses Rechnung zu tragen und um möglichen unbeabsichtigten Auswirkungen vorzubeugen, wie einer Behinderung des guten Funktionierens der europäischen Finanzmärkte und der Bereitstellung von Instrumenten zur Risikoabsicherung für Institute und Endnutzer, einschließlich Unternehmen, sodass ihre Finanzierung im Einklang mit den Zielen der Kapitalmarktunion sichergestellt ist.
Neben der vorübergehenden Neukalibrierung des vom Basler Ausschuss geforderten Faktors für die erforderliche stabile Refinanzierung, der auf durch…
Im Einklang mit den Empfehlungen, welche die EBA in ihrem Bericht vom 15. Dezember 2015 über Anforderungen in Bezug auf stabile Refinanzierung gemäß Artikel 510…
Im Einklang mit dem Standard des Basler Ausschusses für die stabile Refinanzierung sollten daher Vorschriften erlassen werden, um die Anforderung der stabilen…
Die NSFR sollte als Prozentsatz ausgedrückt und ihre Mindesthöhe bei 100 % festgesetzt werden; diese Mindesthöhe zeigt an, dass ein Institut über eine…
Ferner sollten sämtliche HQLA der Stufe 1 im Sinne der europäischen LCR, mit Ausnahme gedeckter Schuldverschreibungen äußerst hoher Qualität, die bei…
Die NSFR-Anforderung sollte für die Institute sowohl auf Einzel- als auch auf konsolidierter Basis gelten, es sei denn, die zuständigen Behörden gewähren auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.