Gesetze
Gesetz wird geladen …
Im Einklang mit den Empfehlungen, welche die EBA in ihrem Bericht vom 15. Dezember 2015 über Anforderungen in Bezug auf stabile Refinanzierung gemäß Artikel 510 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 erteilt hat, sollten die Vorschriften für die Berechnung der NSFR eng auf die Standards des Basler Ausschusses, einschließlich der Entwicklungen bei diesen Standards hinsichtlich der Behandlung von Derivatgeschäften, abgestimmt werden. Allerdings müssen bestimmte europäische Besonderheiten berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass die NSFR-Anforderung nicht die Finanzierung der europäischen Realwirtschaft beeinträchtigt; dies rechtfertigt, dass bei der Festlegung der europäischen NSFR-Anforderung einige Anpassungen an der vom Basler Ausschuss entwickelten NSFR vorgenommen werden. Diese Anpassungen an den europäischen Kontext werden von der EBA empfohlen und betreffen in erster Linie spezifische Behandlungen für Folgendes: Durchleit-Modelle (Pass-Through-Modelle) im Allgemeinen und Emissionen gedeckter Schuldverschreibungen im Besonderen, Handelsfinanzierungstätigkeiten, zentralisierte regulierte Spareinlagen, garantierte Darlehen für Wohnimmobilien, Kreditgenossenschaften, zentrale Gegenparteien oder Zentralverwahrer, die keine Fristentransformationen in erheblichem Umfang durchführen. Diese vorgeschlagenen spezifischen Behandlungen spiegeln weitgehend die Vorzugsbehandlung wider, die diesen Tätigkeiten im Rahmen der europäischen LCR, aber nicht bei der vom Basler Ausschuss entwickelten LCR, gewährt wird. Da die NSFR die LCR ergänzt, sollten die beiden Quoten übereinstimmend definiert und kalibriert sein. Dies betrifft insbesondere die Faktoren für die erforderliche stabile Refinanzierung, die zur Berechnung der NSFR auf die liquiden Aktiva hoher Qualität im Rahmen der LCR anzuwenden sind und die die Definitionen und Abschläge im Zusammenhang mit der europäischen LCR widerspiegeln sollten, unabhängig davon, ob die für die LCR-Berechnung festgelegten allgemeinen und operativen Anforderungen erfüllt sind, die für den Einjahreshorizont der NSFR-Berechnung nicht angemessen sind.
Soweit die EZB für die erforderliche stabile Refinanzierung außerbilanzieller Risikopositionen, die in den Anwendungsbereich des Artikels 428p Absatz 10 der…
Institute, denen die EZB die Erlaubnis erteilt hat, die vereinfachte strukturelle Liquiditätsanforderung gemäß Teil 6 Titel IV Kapitel 5 der Verordnung (EU) Nr.…
Abgesehen von den europäischen Besonderheiten könnte die Behandlung von Derivatgeschäften im Rahmen der vom Basler Ausschuss entwickelten NSFR wesentliche…
Im Einklang mit dem Standard des Basler Ausschusses für die stabile Refinanzierung sollten daher Vorschriften erlassen werden, um die Anforderung der stabilen…
Neben der vorübergehenden Neukalibrierung des vom Basler Ausschuss geforderten Faktors für die erforderliche stabile Refinanzierung, der auf durch…
Ferner sollten sämtliche HQLA der Stufe 1 im Sinne der europäischen LCR, mit Ausnahme gedeckter Schuldverschreibungen äußerst hoher Qualität, die bei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.