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Ferner sollten sämtliche HQLA der Stufe 1 im Sinne der europäischen LCR, mit Ausnahme gedeckter Schuldverschreibungen äußerst hoher Qualität, die bei Derivatkontrakten als Nachschüsse entgegengenommen werden, derivative Aktiva ausgleichen können, während nach der vom Basler Ausschuss entwickelten NSFR lediglich Barmittel, die die Bedingungen der Rahmenregelung für die Verschuldungsquote erfüllen, für den Ausgleich derivativer Aktiva anerkannt werden. Diese umfassendere Anerkennung von als Nachschüsse erhaltenen Vermögenswerten wird zur Liquidität der Staatsanleihenmärkte beitragen, eine Benachteiligung von Endnutzern, die hohe Mengen an Staatsanleihen, aber wenig Bargeld halten (etwa Pensionsfonds), verhindern und dafür sorgen, dass im Hinblick auf die Bargeldnachfrage auf den Repomärkten kein zusätzlicher Druck entsteht.
Neben der vorübergehenden Neukalibrierung des vom Basler Ausschuss geforderten Faktors für die erforderliche stabile Refinanzierung, der auf durch…
Abgesehen von den europäischen Besonderheiten könnte die Behandlung von Derivatgeschäften im Rahmen der vom Basler Ausschuss entwickelten NSFR wesentliche…
Im Einklang mit den Empfehlungen, welche die EBA in ihrem Bericht vom 15. Dezember 2015 über Anforderungen in Bezug auf stabile Refinanzierung gemäß Artikel 510…
Die Liquiditätsdeckungsquote (LCR) stellt zwar sicher, dass die Institute kurzfristig schwerwiegendem Stress standhalten, gewährleistet jedoch nicht, dass sie…
alle Aktiva und außerbilanziellen Posten, einschließlich Barmittel, die bei Derivatkontrakten als Ersteinschuss geleistet werden, sofern sie nicht gemäß Artikel…
Im Einklang mit dem Standard des Basler Ausschusses für die stabile Refinanzierung sollten daher Vorschriften erlassen werden, um die Anforderung der stabilen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.