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Für kleine und nicht komplexe Institute sollte die Möglichkeit geschaffen werden, eine vereinfachte Version der NSFR-Anforderung anzuwenden. Eine vereinfachte Version der NSFR sollte aufgrund ihrer geringeren Granularität die Erhebung einer geringeren Anzahl an Datenpunkten erfordern, was die Komplexität der Berechnung für diese Institute im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit reduzieren und zugleich sicherstellen würde, dass diese Institute durch eine Kalibrierung, die zumindest so konservativ sein sollte wie die einer vollständigen NSFR-Anforderung, dennoch über eine ausreichend stabile Refinanzierung verfügen. Die zuständigen Behörden sollten jedoch vorschreiben können, dass kleine und nicht komplexe Institute anstelle der vereinfachten Version die vollständige NSFR-Anforderung anwenden.
Für gezielte Vereinfachungen der Anforderungen mit Blick auf die Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ist eine exakte Definition für kleine und…
Laut den Rückmeldungen auf die Sondierung der Kommission zum EU-Regelungsrahmen für Finanzdienstleistungen werden die geltenden Offenlegungspflichten als…
Die NSFR-Anforderung sollte für die Institute sowohl auf Einzel- als auch auf konsolidierter Basis gelten, es sei denn, die zuständigen Behörden gewähren auf…
Die NSFR sollte als Prozentsatz ausgedrückt und ihre Mindesthöhe bei 100 % festgesetzt werden; diese Mindesthöhe zeigt an, dass ein Institut über eine…
Darüber hinaus sollten die bestehenden Risikominderungsmaßnahmen sowie insbesondere die Berichts- und Offenlegungspflichten verbessert werden, um…
Um Aufsichtskonvergenz zu gewährleisten und unionsweit gleiche Wettbewerbsbedingungen für Institute sowie den angemessenen Schutz für Einleger, Anleger und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.