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Laut den Rückmeldungen auf die Sondierung der Kommission zum EU-Regelungsrahmen für Finanzdienstleistungen werden die geltenden Offenlegungspflichten als unverhältnismäßig und als Belastung für kleinere Institute betrachtet. Unbeschadet der stärkeren Anpassung der Offenlegung an internationale Standards sollten kleine und nicht komplexe Institute Informationen weniger häufig und weniger detailliert offenlegen müssen als große Institute, damit sie bürokratisch entlastet werden.
Darüber hinaus sollten die bestehenden Risikominderungsmaßnahmen sowie insbesondere die Berichts- und Offenlegungspflichten verbessert werden, um…
Um Aufsichtskonvergenz zu gewährleisten und unionsweit gleiche Wettbewerbsbedingungen für Institute sowie den angemessenen Schutz für Einleger, Anleger und…
Der Bericht der Kommission vom 28. Juli 2016 über die Bewertung der Vergütungsbestimmungen der Richtlinie 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (im…
Die Verpflichtung zur Offenlegung von Insiderinformationen kann für kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen…
Für kleine und nicht komplexe Institute sollte die Möglichkeit geschaffen werden, eine vereinfachte Version der NSFR-Anforderung anzuwenden. Eine vereinfachte…
Die Mitgliedstaaten sind dringend aufgefordert, elektronische Systeme zur Offenlegung zu entwickeln, die es Unternehmen ermöglichen, Rechnungslegungsdaten,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.