Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für bestimmte Top-Tier Banken sollte der Ausschuss unter von diesem zu bewertenden Voraussetzungen die Höhe der Mindestanforderung an die Nachrangigkeit auf einen bestimmten Schwellenwert begrenzen, wobei auch das mögliche Risiko einer unverhältnismäßigen Beeinträchtigung des Geschäftsmodells dieser Institute zu berücksichtigen ist. Diese Begrenzung sollte die Möglichkeit unberührt lassen, über diesen Schwellenwert hinaus eine Nachrangigkeitsanforderung durch die Nachrangigkeitsanforderung der Säule 2 vorzusehen, auch unter Beachtung der für die Säule 2 geltenden Voraussetzungen und auf der Grundlage alternativer Kriterien, und zwar von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit, der Durchführbarkeit und Glaubwürdigkeit der Abwicklungsstrategie oder der Risikoanfälligkeit des Instituts.
Für bestimmte Top-Tier Banken sollten die Abwicklungsbehörden unter von der jeweiligen Abwicklungsbehörde zu bewertenden Voraussetzungen die Höhe der…
Keine der vom Ausschuss für die Zwecke der MREL verlangte Nachrangigkeit von Schuldtiteln sollte die Möglichkeit einschränken, die TLAC-Mindestanforderung gemäß…
Keine der von den Abwicklungsbehörden für die Zwecke der MREL verlangte Nachrangigkeit von Schuldtiteln sollte die Möglichkeit einschränken, die…
Auf Verlangen einer Abwicklungseinheit sollte der Ausschuss den Teil der MREL, der mit Eigenmitteln und anderen nachrangigen Verbindlichkeiten erfüllt werden…
Bei der Festlegung der Höhe der MREL sollte der Ausschuss dem Grad der Systemrelevanz eines Instituts oder eines Unternehmens sowie der potenziellen…
Um Aufsichtsarbitrage zu vermeiden und den Anreiz für Wertpapierfirmen zu verringern, ihre Geschäfte so zu strukturieren, dass eine Überschreitung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.