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Um den grenzüberschreitenden Handel mit Kulturgütern über die Außengrenzen der Union nicht unverhältnismäßig zu beeinträchtigen, sollte diese Verordnung nur für Kulturgüter oberhalb einer bestimmten Altersgrenze gelten, die in dieser Verordnung festgelegt ist. Zudem erscheint es angebracht, einen Mindestwert festzulegen, um Kulturgüter von geringerem Wert von den Bedingungen und Verfahren für die Einfuhr von Kulturgütern in das Zollgebiet der Union auszuschließen. Durch diese Schwellenwerte wird sichergestellt, dass sich die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen auf diejenigen Kulturgüter konzentrieren, auf die es Plünderer in Konfliktgebieten aller Wahrscheinlichkeit nach abgesehen haben dürften, ohne andere Güter auszuschließen, deren Kontrolle mit Blick auf den Schutz des kulturellen Erbes notwendig ist.
Der Schutz von Kulturgütern, die als nationales Kulturgut der Mitgliedstaaten gelten, wird bereits von der Verordnung (EG) Nr. 116/2009 des Rates und der…
Der Geltungsbereich der vorliegenden Richtlinie sollte auf jedes Kulturgut ausgeweitet werden, das von einem Mitgliedstaat nach den nationalen…
Die Rechtmäßigkeit der Ausfuhr von Kulturgütern sollte vor allem auf der Grundlage der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Länder geprüft werden, in denen…
Angesichts der unterschiedlichen Vorschriften, die in den Mitgliedstaaten für die Einfuhr von Kulturgütern in das Zollgebiet der Union gelten, sollten Maßnahmen…
Da bestimmte Kategorien von Kulturgütern, namentlich archäologische Gegenstände und Teile von Denkmälern, für Plünderungen und Zerstörungen besonders anfällig…
Diese Verordnung enthält die Voraussetzungen für das Verbringen von Kulturgütern sowie die Voraussetzungen und Verfahren für ihre Einfuhr zum Schutze des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.