Art. 15 Abs. 1 Buchst. m 32019R0881Aufgaben des Verwaltungsrats
erlässt gemäß dem Verfahren des Artikels 110 des Statuts der Beamten Durchführungsbestimmungen zum Statut der Beamten und zu den Beschäftigungsbedingungen für…
Art. 17 Abs. 5 32019R0881Sitzungen des Verwaltungsrats
Die Mitglieder des Verwaltungsrats und ihre Stellvertreter können sich nach Maßgabe der Geschäftsordnung des Verwaltungsrats von Beratern oder Sachverständigen…
Art. 20 Abs. 4 32019R0881Pflichten des Exekutivdirektors
Soweit erforderlich sowie entsprechend den Zielen und Aufgaben der ENISA kann der Exekutivdirektor der ENISA Ad-hoc-Arbeitsgruppen aus Sachverständigen — auch…
Art. 23 Abs. 1 32019R0881Netz der nationalen Verbindungsbeamten
Der Verwaltungsrat richtet auf Vorschlag des Exekutivdirektors ein Netz der nationalen Verbindungsbeamten ein, das sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten…
Art. 27 Abs. 2 32019R0881Vertraulichkeit
Die Mitglieder des Verwaltungsrats, der Exekutivdirektor, die Mitglieder der ENISA-Beratungsgruppe, die externen Sachverständigen der Ad-hoc-Arbeitsgruppen…