Erwägungsgrund 17 32019R0881
Die mit dieser Verordnung errichtete ENISA sollte Rechtsnachfolgerin der durch die Verordnung (EU) Nr. 526/2013 errichteten ENISA sein. Die ENISA sollte die Aufgaben wahrnehmen, die ihr mit dieser Verordnung und anderen Rechtsakten der Union im Bereich der Cybersicherheit übertragen werden, indem sie unter anderem Beratung bietet und Sachkenntnis bereitstellt indem sie die Rolle eines Informations- und Wissenszentrums der Union übernimmt. Sie sollte den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten und privaten Interessenträgern fördern, der Kommission und den Mitgliedstaaten strategische Vorschläge unterbreiten, als Bezugspunkt für sektorspezifische politische Initiativen der Union im Bereich der Cybersicherheit dienen und die operative Zusammenarbeit sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch zwischen den Mitgliedstaaten und den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union fördern.