Erwägungsgrund 52 32019R0881
Die ENISA sollte die laufenden Tätigkeiten auf den Gebieten der Forschung, Entwicklung und technologischen Bewertung — insbesondere die im Rahmen der vielfältigen Forschungsinitiativen der Union durchgeführten Tätigkeiten — umfassend berücksichtigen, um die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie gegebenenfalls die Mitgliedstaaten — auf deren Ersuchen — in Bezug auf den Forschungsbedarf und die Prioritäten im Bereich der Cybersicherheit zu beraten. Um den Bedarf und die Prioritäten im Forschungsbereich zu ermitteln, sollte die ENISA auch die einschlägigen Nutzergruppen konsultieren. Insbesondere könnte eine Zusammenarbeit mit dem Europäischen Forschungsrat und dem Europäischen Innovations- und Technologieinstitut sowie mit dem Institut der Europäischen Union für Sicherheitsstudien eingerichtet werden.