Erwägungsgrund 61 32019R0881
Die ENISA sollte über eine ENISA-Beratungsgruppe als Beratungsgremium verfügen, um einen regelmäßigen Dialog mit dem Privatsektor, den Verbraucherorganisationen und sonstigen relevanten Interessenträgern sicherzustellen. Die vom Verwaltungsrat auf Vorschlag des Exekutivdirektors eingesetzte ENISA-Beratungsgruppe sollte hauptsächlich Fragen behandeln, die die Beteiligten betreffen, und diese der ENISA zur Kenntnis bringen. Die ENISA-Beratungsgruppe sollte vor allem im Hinblick auf den Entwurf des jährlichen Arbeitsprogramms der ENISA hinzugezogen werden. Die Zusammensetzung der ENISA-Beratungsgruppe und die dieser Gruppe übertragenen Aufgaben, sollten gewährleisten, dass die Interessenträger bei der Tätigkeit der ENISA ausreichend vertreten sind.