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Da die IKT-Lieferketten weltumspannend sind, kann die Union zur weiteren Erleichterung des Handels gemäß Artikel 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von europäischen Cybersicherheitszertifikaten schließen. Die Kommission kann unter Berücksichtigung der Ratschläge der ENISA und der europäischen Gruppe für die Cybersicherheitszertifizierung die Aufnahme entsprechender Verhandlungen empfehlen. In jedem europäischen Schema für die Cybersicherheitszertifizierung sollten spezifische Bedingungen für diese Abkommen über die gegenseitige Anerkennung bei Drittländern vorgesehen werden.
Um den Dialog zwischen den Unionsorganen zu fördern und zu einem formellen, offenen, transparenten und inklusiven Konsultationsprozess beizutragen, können das…
Die Kommission sollte befugt sein, für bestimmte Gruppen von IKT-Produkten, -Diensten und -Prozessen europäische Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung…
Zur Erreichung gleichwertiger Standards in der gesamten Union, zur Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung und zur Förderung der allgemeinen Akzeptanz der…
Zur Sensibilisierung und um die Akzeptanz künftiger europäischer Schemata für die Cybersicherheitssicherheit zu erhöhen, kann die Kommission allgemeine und…
Die Kommission sollte mit Unterstützung der Europäischen Gruppe für die Cybersicherheitszertifizierung und der Gruppe der Interessenträger für die…
Unbeschadet des allgemeinen Systems der gegenseitigen Begutachtung, das zwischen allen nationalen Behörden für die Cybersicherheitszertifizierung im Rahmen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.