Erwägungsgrund 47 32019R0881
Zur Erhöhung der Abwehrbereitschaft der Union bei Cybersicherheitsvorfällen sollte die ENISA auf Unionsebene regelmäßige Cybersicherheitsübungen organisieren und die Mitgliedstaaten sowie die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union auf deren Ersuchen hin bei der Organisation solcher Übungen unterstützen. Eine Großübung sollte alle zwei Jahre veranstaltet werden, die technische, operative und strategische Elemente umfasst. Darüber hinaus sollte die ENISA regelmäßig weniger umfassende Übungen organisieren können, mit denen dasselbe Ziel verfolgt wird, nämlich die Abwehrbereitschaft der Union bei Sicherheitsvorfällen zu stärken.