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Mit der Verordnung (EG) Nr. 460/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die ENISA als Beitrag zu den Zielen errichtet, innerhalb der Union eine hohe und effektive Netz- und Informationssicherheit zu gewährleisten und eine Kultur der Netz- und Informationssicherheit zu entwickeln, die Bürgern, Verbrauchern, Unternehmen und öffentlicher Verwaltung zugute kommt. Mit der Verordnung (EG) Nr. 1007/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde das Mandat der ENISA bis März 2012 verlängert. Durch die Verordnung (EU) Nr. 580/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde das Mandat der ENISA nochmals bis zum 13. September 2013 verlängert. Mit der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde das Mandat der ENISA bis zum 19. Juni 2020 verlängert.
Die ENISA nimmt die ihr mit dieser Verordnung zugewiesenen Aufgaben mit dem Ziel wahr, ein hohes gemeinsames Maß an Cybersicherheit in der gesamten Union zu…
Die ENISA trägt zum Ausbau der Cybersicherheitskapazitäten auf Unionsebene bei, um — insbesondere bei grenzüberschreitenden Sicherheitsvorfällen — die Maßnahmen…
Die Amtszeit der Mitglieder der ENISA-Beratungsgruppe beträgt zweieinhalb Jahre. Mitglieder des Verwaltungsrats dürfen nicht Mitglieder der…
Seit der Verabschiedung der Cybersicherheitsstrategie der Europäischen Union im Jahr 2013 und der letzten Überarbeitung des Mandats der ENISA hat sich der…
Die mit dieser Verordnung errichtete ENISA sollte Rechtsnachfolgerin der durch die Verordnung (EU) Nr. 526/2013 errichteten ENISA sein. Die ENISA sollte die…
Durch das Zurverfügungstellung einschlägiger Informationen für die Öffentlichkeit trägt die mit der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 des Europäischen Parlaments und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.