Erwägungsgrund 5 32019R0881
Cyberangriffe nehmen zu und eine Wirtschaft und Gesellschaft, die durch ihre Vernetzung anfälliger für Cyberbedrohungen und -angriffe ist, benötigt daher einen stärkeren Schutz. Obwohl jedoch die Cyberangriffe häufig grenzüberschreitend sind, sind die Zuständigkeiten und Reaktionen der für die Cybersicherheit und für die Strafverfolgung zuständigen Behörden vor allem national. Sicherheitsvorfälle großen Ausmaßes könnten die Bereitstellung wesentlicher Dienste in der gesamten Union empfindlich stören. Notwendig sind daher effektive und koordinierte Maßnahmen sowie ein Krisenmanagement auf Unionsebene, gestützt auf gezielte Strategien, sowie ein breiter angelegtes Instrumentarium für europäische Solidarität und gegenseitige Hilfe. Zudem sind daher eine auf zuverlässigen Daten der Union basierende regelmäßige Überprüfung des Stands der Cybersicherheit und der Abwehrfähigkeit in der Union sowie eine systematische Prognose künftiger Entwicklungen, Herausforderungen und Bedrohungen — auf Unionsebene und auf globaler Ebene — für die Entscheidungsträger, die Branche und die Nutzer gleichermaßen wichtig.