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Die ENISA sollte die durch die Richtlinie (EU) 2016/1148 eingesetzte Kooperationsgruppe bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützen, indem sie vor allem ihre Sachkenntnis und Beratung zur Verfügung stellt und den Austausch bewährter Verfahren erleichtert, unter anderem was die Ermittlung von Betreibern wesentlicher Dienste durch die Mitgliedstaaten in Bezug auf Risiken und Sicherheitsvorfälle anbelangt, auch mit Blick auf grenzüberschreitende Abhängigkeiten.
ihre Sachkenntnis und Unterstützung in die Arbeit der nach Artikel 11 der Richtlinie (EU) 2016/1148 eingesetzten Kooperationsgruppe einbringt;
die Kooperationsgruppe beim Austausch bewährter Verfahren, vor allem zur Ermittlung der Betreiber wesentlicher Dienste durch die Mitgliedstaaten nach Artikel 11…
auf Ersuchen eines oder mehrerer Mitgliedstaaten die nachträglichen technischen Untersuchungen von Sicherheitsvorfällen mit beträchtlichen oder erheblichen…
Die ENISA sollte als Anreiz für die Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor, vor allem als Beitrag zum Schutz kritischer Infrastrukturen,…
Die ENISA sollte dazu beitragen, dass bei massiven grenzüberschreitenden Vorfällen und -krisen in Bezug auf Cybersicherheit eine Reaktion auf Unionsebene…
Entsprechend ihrer Aufgabe, die operative Zusammenarbeit im Rahmen des CSIRTs-Netzes zu unterstützen, sollte die ENISA in der Lage sein, die Mitgliedstaaten auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.