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Durch das Zurverfügungstellung einschlägiger Informationen für die Öffentlichkeit trägt die mit der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates errichtete Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit (im Folgenden „ENISA“) zur Entwicklung der Cybersicherheitsbranche in der Union, insbesondere von KMU und Start-ups, bei. Die ENISA sollte sich um eine engere Zusammenarbeit mit Universitäten und Forschungseinrichtungen bemühen, um einen Beitrag zur Verringerung der Abhängigkeit von Cybersicherheitsprodukten und -diensten von außerhalb der Union zu leisten und die Lieferketten innerhalb der Union zu stärken.
die Mitgliedstaaten und die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union bei der Entwicklung und Förderung von Strategien im Zusammenhang mit der…
berät die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union und die Mitgliedstaaten zum Forschungsbedarf und zu den Forschungsprioritäten im Bereich…
Die ENISA nimmt die ihr mit dieser Verordnung zugewiesenen Aufgaben mit dem Ziel wahr, ein hohes gemeinsames Maß an Cybersicherheit in der gesamten Union zu…
Die mit dieser Verordnung errichtete ENISA sollte Rechtsnachfolgerin der durch die Verordnung (EU) Nr. 526/2013 errichteten ENISA sein. Die ENISA sollte die…
Die ENISA sollte die Kommission mit Beratung, Stellungnahmen und Analysen zu allen Angelegenheiten der Union, die mit der Ausarbeitung, Aktualisierung und…
Die ENISA sollte die laufenden Tätigkeiten auf den Gebieten der Forschung, Entwicklung und technologischen Bewertung — insbesondere die im Rahmen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.