Erwägungsgrund 40 32008R0765Die Mitgliedstaaten können es für zweckmäßig erachten, eine Kooperation mit betroffenen Kreisen, unter anderem mit sektoralen Berufsverbänden und…
Erwägungsgrund 36 32021R0695VERORDNUNG (EU) 2021/695 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 28. April 2021 zur Einrichtung von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, sowie über dessen Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1290/2013 und (EU) Nr. 1291/2013 (Text von Bedeutung für den EWR)
Damit die Finanzierung durch die Union die größtmögliche Wirkung erzielen und den wirksamsten Beitrag zu den politischen Zielen und Verpflichtungen der Union…
Erwägungsgrund 15 32015R2219VERORDNUNG (EU) 2015/2219 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. November 2015 über die Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (EPA) und zur Ersetzung sowie Aufhebung des Beschlusses 2005/681/JI des Rates
Die EPA sollte sicherstellen, dass die von ihr angebotenen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen relevanten Forschungsentwicklungen Rechnung tragen. Sie sollte eine…
Erwägungsgrund 24 32020L1828RICHTLINIE (EU) 2020/1828 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. November 2020 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Insbesondere Verbraucherorganisationen sollten aktiv dazu beitragen, dass die einschlägigen Bestimmungen des Unionsrechts eingehalten werden. Sie sollten alle…
Erwägungsgrund 3 32021D2084BESCHLUSS (EU) 2021/2084 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. November 2021 über die Beteiligung der Union an der von mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführten europäischen Partnerschaft für Metrologie
Um Prioritäten umzusetzen und die gewünschte Wirkung zu erzielen, sollten europäische Partnerschaften in ganz Europa unter umfassender Beteiligung relevanter…
Art. 8 Abs. 1 Buchst. d 32021R1060VERORDNUNG (EU) 2021/1060 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik
gegebenenfalls Forschungseinrichtungen und Hochschulen.