Erwägungsgrund 6 32021R0819
Das EIT sollte — über seine KIC — darauf abzielen, Innovationssysteme in der gesamten Union auf offene und transparente Weise zu stärken. Zu diesem Zweck sollte das EIT Vernetzung, Integration und Zusammenarbeit ermöglichen und fördern sowie Synergien zwischen den verschiedenen Innovationsgemeinschaften in ganz Europa fördern. Das EIT zielt ferner darauf ab, die strategischen Prioritäten der Union umzusetzen und zur Verwirklichung der Ziele und Strategien der Union beizutragen, einschließlich derer, die in den Mitteilungen der Kommission vom 11. Dezember 2019 zum europäischen Grünen Deal, vom 27. Mai 2020 zum EU-Haushalt als Motor für den Europäischen Aufbauplan (im Folgenden „Europäischer Aufbauplan“), vom 19. Februar 2020 zu einer europäischen Datenstrategie, vom 10. März 2020 zu einer KMU-Strategie für ein nachhaltiges und digitales Europa und vom 10. März 2020 zu einer neuen Industriestrategie für Europa genannt werden, und derer im Zusammenhang mit der Verwirklichung der strategischen Autonomie der Union bei gleichzeitigem Erhalt einer offenen Wirtschaft. Darüber hinaus sollte das EIT zur Bewältigung globaler Herausforderungen, einschließlich der Verwirklichung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, beitragen, indem es die Grundsätze der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung („Agenda 2030“) und das Pariser Übereinkommen, das im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen vereinbart wurde (im Folgenden „Übereinkommen von Paris“), einhält, und zur Verwirklichung des Übergangs zu einer treibhausgasneutralen Wirtschaft bis spätestens 2050 beitragen. Dieser Übergang wird nur durch einen Forschungs- und Innovationsschub möglich sein, was die Notwendigkeit unterstreicht, günstige Bedingungen und Investitionen zur Verbesserung der Wissensbasis und der Forschungs- und Innovationskapazität Europas, insbesondere in Bezug auf grüne, klimafreundliche Technologien und Innovationen, zu verstärken.