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Die ENISA sollte über eine ENISA-Beratungsgruppe als Beratungsgremium verfügen, um einen regelmäßigen Dialog mit dem Privatsektor, den Verbraucherorganisationen und sonstigen relevanten Interessenträgern sicherzustellen. Die vom Verwaltungsrat auf Vorschlag des Exekutivdirektors eingesetzte ENISA-Beratungsgruppe sollte hauptsächlich Fragen behandeln, die die Beteiligten betreffen, und diese der ENISA zur Kenntnis bringen. Die ENISA-Beratungsgruppe sollte vor allem im Hinblick auf den Entwurf des jährlichen Arbeitsprogramms der ENISA hinzugezogen werden. Die Zusammensetzung der ENISA-Beratungsgruppe und die dieser Gruppe übertragenen Aufgaben, sollten gewährleisten, dass die Interessenträger bei der Tätigkeit der ENISA ausreichend vertreten sind.
Die ENISA-Beratungsgruppe berät die ENISA bei der Durchführung ihrer Aufgaben, ausgenommen der Anwendung der Bestimmungen des Titels III dieser Verordnung. Sie…
berät auf Ersuchen die ENISA in allgemeinen und strategischen Fragen im Zusammenhang mit den Aufgaben der ENISA in Bezug auf den Markt, die…
Die ENISA sollte die durch die Richtlinie (EU) 2016/1148 eingesetzte Kooperationsgruppe bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützen, indem sie vor allem…
Die ENISA sollte ein hohes Niveau an Sachkenntnis entwickeln und pflegen und als Bezugspunkt fungieren, wobei sie durch ihre Unabhängigkeit, die Qualität ihrer…
Der Verwaltungsrat, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten und der Kommission zusammensetzt, sollte die allgemeine Ausrichtung der Tätigkeit der ENISA…
Die ENISA sollte die Kommission mit Beratung, Stellungnahmen und Analysen zu allen Angelegenheiten der Union, die mit der Ausarbeitung, Aktualisierung und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.