Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die ENISA sollte eine eigene Website unterhalten, auf der sie über die europäischen Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung informiert und für diese wirbt und auf der unter anderem die Aufträge für die Ausarbeitung eines möglichen Schemas und die Rückmeldungen im Rahmen des Konsultationsverfahrens, das von der ENISA in der Ausarbeitungsphase durchgeführt wird, zur Verfügung stehen. Auf der Website sollten auch Informationen über die europäischen Cybersicherheitszertifikate und die nach dieser Verordnung ausgestellten EU-Konformitätserklärungen einschließlich Informationen zum Widerruf und Ablauf solcher europäischen Cybersicherheitszertifikate und EU-Konformitätserklärungen bereitgestellt werden. Auf der Website sollten auch diejenigen nationalen Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung angegeben werden, die durch ein europäisches Schema für die Cybersicherheitszertifizierung ersetzt wurden.
Die ENISA unterhält eine eigene Website, auf der sie über die europäischen Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung, die europäischen…
Die Kommission veröffentlicht Informationen darüber, dass sie die ENISA damit beauftragt hat, ein mögliches Schema auszuarbeiten oder ein bestehendes…
Die Kommission kann die ENISA damit beauftragen, ein mögliches Schema auszuarbeiten oder ein bestehendes europäisches Schema für die…
Die ENISA arbeitet eng mit der Europäischen Gruppe für die Cybersicherheitszertifizierung zusammen. Die Europäische Gruppe für die…
mögliche europäische Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung (im Folgenden „mögliche Schemata“) von IKT-Produkten, -Diensten und -Prozessen und…
Die ENISA sollte die Normungsgremien, insbesondere die europäischen Normungsgremien, bei der Ausarbeitung von europäischen Schemata für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.