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Die Kommission kann die ENISA damit beauftragen, ein mögliches Schema auszuarbeiten oder ein bestehendes europäisches Schema für die Cybersicherheitszertifizierung auf der Grundlage des fortlaufenden Arbeitsprogramm der Union zu überarbeiten.
In entsprechend begründeten Fällen kann die Kommission oder die Europäische Gruppe für die Cybersicherheitszertifizierung die ENISA damit beauftragen, ein mögliches Schema auszuarbeiten oder ein bestehendes europäisches Schema für die Cybersicherheitszertifizierung, das nicht im fortlaufenden Arbeitsprogramm der Union enthalten ist, zu überarbeiten. Das fortlaufende Arbeitsprogramm der Union wird entsprechend aktualisiert.
Die Kommission sollte mit Unterstützung der Europäischen Gruppe für die Cybersicherheitszertifizierung und der Gruppe der Interessenträger für die…
mögliche europäische Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung (im Folgenden „mögliche Schemata“) von IKT-Produkten, -Diensten und -Prozessen und…
Folgender Artikel wird eingefügt: Informationen und Konsultationen über die europäischen Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung (1) Die Kommission…
Durch die Verordnung (EU) 2019/881 des Europäischen Parlaments und des Rates wird ein Rahmen für die Schaffung europäischer Schemata für die…
Die Kommission sollte befugt sein, für bestimmte Gruppen von IKT-Produkten, -Diensten und -Prozessen europäische Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.