Gesetze
Gesetz wird geladen …
Sobald ein europäisches Schema für die Cybersicherheitszertifizierung eingeführt worden ist, sollten die Hersteller oder die Anbieter von IKT-Produkten, -Diensten oder -Prozessen die Zertifizierung ihrer IKT-Produkte, -Dienste oder -Prozesse bei einer nationalen Konformitätsbewertungsstelle ihrer Wahl an einem beliebigen Ort in der Union beantragen können. Die Konformitätsbewertungsstellen sollten, sofern sie bestimmten in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen genügen, von einer nationalen Akkreditierungsstelle akkreditiert werden. Die Akkreditierung sollte für eine Höchstdauer von fünf Jahren erfolgen und unter denselben Bedingungen verlängert werden können, sofern die Konformitätsbewertungsstelle die Anforderungen weiterhin erfüllt. Die nationalen Akkreditierungsstellen sollten die einer Konformitätsbewertungsstelle erteilte Akkreditierung beschränken, aussetzen oder widerrufen, wenn die Voraussetzungen für die Akkreditierung nicht erfüllt wurden oder nicht mehr erfüllt werden oder wenn die Konformitätsbewertungsstelle gegen diese Verordnung verstößt.
Die Akkreditierung nach Absatz 1wird den Konformitätsbewertungsstellen für eine Höchstdauer von fünf Jahren erteilt und kann unter denselben Bedingungen…
Der Hersteller oder Anbieter von IKT-Produkten, -Diensten oder -Prozessen oder verwalteten Sicherheitsdiensten hält die EU-Konformitätserklärung, die technische…
Die Kommission bewertet regelmäßig die Effizienz und Nutzung der angenommenen europäischen Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung sowie die Frage, ob…
Die nationalen Behörden für die Cybersicherheitszertifizierung sollten insbesondere die Verpflichtungen der in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet niedergelassenen…
Europäische Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung könnten eine Konformitätsbewertung vorsehen, die unter der alleinigen Verantwortung des Herstellers…
Eine Konformitätsbewertung ist ein Verfahren, mit dem bewertet wird, ob bestimmte Anforderungen an ein IKT-Produkt, einen IKT-Dienst oder einen IKT-Prozess…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.