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Da die Zulassung von Eisen(II)-lactat (E 585) für den Pilz Albatrellus ovinus, der als Lebensmittelzutat in schwedischen Leberpâtés verwendet wird, eine Aktualisierung der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe darstellt, die keine Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben kann, kann auf die Einholung eines Gutachtens bei der Behörde verzichtet werden.
Am 25. Oktober 2016 wurde die Zulassung für die Verwendung von Eisen(II)-lactat (E 585) bei dem Pilz Albatrellus ovinus, der als Lebensmittelzutat in…
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Lebensmittel“ hat die Sicherheit der Verwendung von Eisen(II)-lactat (E 585) bei Oliven als annehmbar eingestuft . Schwedische…
Es ist daher angezeigt, Eisen(II)-lactat (E 585) als Stabilisator für den Pilz Albatrellus ovinus, der als Lebensmittelzutat in schwedisches Leberpâtés…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 ersucht die Kommission die Behörde um ein Gutachten, um die EU-Liste der Lebensmittelzusatzstoffe in…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 muss die Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit um ein Gutachten ersuchen, um…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 ersucht die Kommission die Behörde um ein Gutachten, um die EU-Liste der Lebensmittelzusatzstoffe in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.