Erwägungsgrund 1 32019R0952
Am 19. Dezember 2006 nahm der Rat die Verordnung (EG) Nr. 2027/2006 an, mit der das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde (im Folgenden „Abkommen“) abgeschlossen wurde. Das Abkommen trat am 30. März 2007 in Kraft, wurde stillschweigend verlängert und ist noch immer in Kraft.