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Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 wird wie folgt geändert:
In Nummer 1 wird folgender Buchstabe angefügt: „o) sonstige technologische Zusatzstoffe: Stoffe oder gegebenenfalls Mikroorganismen, die Futtermitteln zu technologischen Zwecken zugesetzt werden und die sich positiv auf die Merkmale des Futtermittels auswirken.“
In Nummer 4 wird folgender Buchstabe angefügt: „e) Mittel zur Stabilisierung des physiologischen Zustands: Stoffe oder gegebenenfalls Mikroorganismen, die, wenn sie an gesunde Tiere verfüttert werden, eine positive Wirkung auf deren physiologischen Zustand haben, einschließlich ihrer Widerstandsfähigkeit gegenüber Stressfaktoren.“
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