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VERORDNUNG (EU) 2019/977 DER KOMMISSION vom 13. Juni 2019 zur Änderung der Anhänge II und IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Aclonifen, Beauveria bassiana Stamm PPRI 5339, Clonostachys rosea Stamm J1446, Fenpyrazamin, Mefentrifluconazol und Penconazol in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
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