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Da Gewinnprognosen und -schätzungen die Anlageentscheidung beeinflussen können, muss ein Nachtrag veröffentlicht werden, der jede Änderung impliziter oder expliziter Zahlen von Gewinnprognosen oder -schätzungen bzw. die Rücknahme einer bereits im Prospekt enthaltenen Gewinnprognose oder -schätzung enthält. Aus dem gleichen Grund muss im Falle von Dividendenwerten und Zertifikaten auch dann ein Nachtrag zum Prospekt erstellt werden, wenn vor Ablauf der Angebotsfrist oder vor der Zulassung zum Handel eine neue Gewinnprognose oder -schätzung veröffentlicht wird.
bei Veröffentlichung einer Gewinnprognose oder -schätzung durch den Emittenten nach der Billigung des Prospekts, wenn nach der Delegierten Verordnung (EU)…
Geprüfte Jahresabschlüsse spielen für die Anlageentscheidungen der Anleger eine entscheidende Rolle. Um sicherzustellen, dass die Anleger sich bei ihren…
Jeder wichtige neue Umstand und jede wesentliche Unrichtigkeit oder jede wesentliche Ungenauigkeit, die die Bewertung der Anlage beeinflussen könnten und nach…
Potenzielle Anleger, die ein Angebot für Dividendenwerte prüfen, müssen die Bedingungen des betreffenden Angebots mit dem Preis bzw. den Umtauschkonditionen…
Um eine einheitliche Anwendung der Verordnung (EU) 2017/1129 zu gewährleisten und technischen Entwicklungen auf den Finanzmärkten Rechnung zu tragen, sollte…
Angaben zu den Hauptaktionären oder etwaigen beherrschenden Unternehmen des Emittenten sind wesentliche Voraussetzung für eine fundierte Beurteilung des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.